Der städtebauliche Entwurf des Neuen Hulsberg-Viertels stellt mit ca. 18.000 m2 öffentlichen Freiflächen (13% der Gesamtfläche) ein attraktives Angebot für Erholung und Freizeit zur Verfügung. Auf den öffentlichen und privaten Grünflächen, die zusammen etwa 30 % der Gesamtfläche ausmachen, kann nach derzeitigem Planungsstand ein Großteil der vorhandenen Bäume erhalten werden.
Der Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Neues Hulsberg-Viertel hat die Aufgabe, die Qualitäten des Freiraums zu konkretisieren. Die Festsetzungen und Hinweise des Vorentwurfs des Bebauungsplans werden ausgewertet. Damit verbunden sind der Erhalt und die Entwicklung vorhandener Freiraumqualitäten, insbesondere der Bestand an Großbäumen. Darüber hinaus ermittelt der Grünordnungsplan auf der Basis des städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwurfs von Lorenzen Architekten und relais Landschaftsarchitekten im Hinblick auf die ermittelten Umweltbelange das Erfordernis sowie die Maßnahmen und Flächen für den Ausgleich nach § 1a Abs. 3 BauGB und konkretisiert Maßnahmen und Flächen für die Erholung.
In enger Verzahnung mit dem parallel aufgestellten Grünordnungsplan stellt der Umweltbericht als Teil des Bebauungsplanes 2450 die Umweltauswirkungen und die Möglichkeiten zur Minimierung der jeweiligen Eingriffe in Natur und Landschaft dar. Im Grünordnungsplan als eigenständigem Fachgutachten zum Bebauungsplan werden Vorschläge für bauleitplanerische Festsetzungen oder Regelungen im Städtebaulichen Vertrag abgeleitet, die teilweise auch im Umweltbericht übernommen sind.